Kispest–Honvéd FC
Kispest–Honvéd FC
Stadionordnung

Stadionordnung

STADIONORDNUNG

HONVÉD FC KFT.

Die vorliegende Ordnung gilt für den Aufenthalt auf dem Gelände der Bozsik Aréna. Jede Person, die das Gelände der Bozsik Aréna betritt, ist verpflichtet, die Bestimmungen des Sportgesetzes I von 2004 (im Folgenden: Sportgesetz), die Vorschriften dieser Stadionordnung sowie die jeweiligen Katastrophen- und Arbeitsschutzvorschriften der Bozsik Aréna und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Im Sinne dieser Ordnung gilt als:

Veranstalter: bei Meisterschafts-, ungarischen Pokal-, internationalen Pokal- und sonstigen Fußballspielen die Honvéd FC Kft.

Teilnehmer: die natürliche Person, die sich während der Dauer der Sportveranstaltung sowie anderthalb Stunden vor oder nach der Sportveranstaltung am Veranstaltungsort aufhält. Zuschauer (Fans) gelten als Teilnehmer.

Ordner (Rendező): eine am Veranstaltungsort der Sportveranstaltung und im Zusammenhang mit der Absicherung der Veranstaltung von einem Sicherheitsunternehmen eingesetzte Person, die äußerlich als Ordner erkennbar ist und mindestens über eine Ausbildung als Wach- und Sicherheitskraft verfügt.

Steward (Közreműködő): Der Veranstalter kann zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Sportveranstaltung Stewards im Rahmen eines ehrenamtlichen Verhältnisses, Arbeitsverhältnisses oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses beauftragen. Die Aufgabe des Stewards besteht – als Vertreter des Veranstalters – insbesondere in der Betreuung und Information der Zuschauer und sonstigen Teilnehmer am Veranstaltungsort, der Unterstützung beim Zugang und bei der Orientierung innerhalb der Anlage, der Förderung des sicheren Ablaufs der Sportveranstaltung sowie der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vor Ort. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen nur Personen als Stewards eingesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vorbestraft sind.

Sportveranstaltung: ein Wettbewerb oder Spiel, das von einer Sportorganisation oder einem Sportverband innerhalb oder außerhalb eines Spielbetriebs zur Ausübung sportlicher Aktivitäten ausgetragen wird. Ein Sportereignis gilt als Sportveranstaltung. Im Sinne dieser Stadionordnung gelten ausschließlich von der Honvéd FC Kft. organisierte Wettbewerbe und Spiele als Sportveranstaltungen.

Dauer der Sportveranstaltung: Zeitraum vom Eintreffen der Teilnehmer am Veranstaltungsort bis zu deren Verlassen des Veranstaltungsortes.

Sportstätte: das Gebäude und das Gelände, die als Austragungsort der Sportveranstaltung dienen (Bozsik Aréna).

Informationen zum Einlass

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder Dauerkarte, dem Erhalt eines sonstigen Zutrittsnachweises oder dem Erscheinen zum Einlass erkennt der Teilnehmer der Sportveranstaltung die Stadionordnung als verbindlich an. Über die Bestimmungen der Stadionordnung hinaus ist er verpflichtet, die vom Veranstalter festgelegten Vorschriften sowie die Anweisungen des Veranstalters, der Polizei und der Ordner sowie die Bitten der Stewards zu befolgen.
  • Besucher übernehmen die volle Verantwortung für die von ihnen begleiteten Kinder, für deren Information und die Einhaltung der Vorschriften. Personen unter 14 Jahren, die die Bozsik Aréna besuchen, gelten als Kinder und dürfen das Gelände nur in Begleitung und unter Aufsicht einer volljährigen erwachsenen Person betreten und sich dort aufhalten. Der begleitende Erwachsene ist dafür verantwortlich, dass das Kind die Bestimmungen dieser Ordnung einhält. Die Begleitperson muss während des gesamten Besuchs beim Kind bleiben und während der gesamten Dauer besondere Aufmerksamkeit auf die persönliche Sicherheit, Unfallverhütung und das Eigentum des beaufsichtigten Kindes richten. Für Schäden, die aus einer Verletzung dieser Aufsichtspflicht entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  1. Ein Teilnehmer darf das Gelände der Sportveranstaltung betreten, wenn er:

3.1. über eine gültige Eintrittskarte, Dauerkarte oder einen sonstigen Zutrittsausweis verfügt und im Falle ungarischer Staatsbürger – sofern der Besuch des Spiels gemäß entsprechenden Hinweisen daran gebunden ist – auch eine Club- oder Fußballkarte besitzt; sich verpflichtet, sich auf Verlangen des Ordnungsdienstes auszuweisen,

3.2. sich verpflichtet, sich auf Aufforderung des Ordnungsdienstes auszuweisen, sowie

3.3 darin einwilligt, dass das vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitspersonal Kleidung und Taschen durchsucht,

3.4. keinem Ausschluss, keinem Stadionverbot für Sportveranstaltungen, keinem behördlichen Aufenthaltsverbot und keiner inhaltsgleichen Entscheidung einer ausländischen Sportorganisation, Behörde oder eines Gerichts gemäß § 76/A Abs. 1 des Sportgesetzes unterliegt;

3.5. bei personalisiertem Verkauf die auf der Eintrittskarte, Dauerkarte, Clubkarte oder Bescheinigung angegebenen Daten bei der Kontrolle mit den Daten des amtlichen Lichtbildausweises übereinstimmen;

3.6 die Bestimmungen der Stadionordnung einhält,

3.7 keine Schriftzüge, Fahnen oder sonstige gesetzlich verbotene verfassungsfeindliche bzw. totalitäre Symbole mit sich führt, die zu Hass aufstacheln,

nicht offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht und die Bestimmungen der Stadionordnung beachtet,

3.9. über sonstige Nachweise verfügt, die aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben für den Besuch der Sportveranstaltung vorgeschrieben sind.

  • Teilnehmer dürfen Folgendes nicht mit sich führen:
  • Speisen, Getränke, Betäubungsmittel, unhandliche Taschen, die nicht unter den Sitz passen (maximal zulässige Maße: 20 cm Breite, 30 cm Höhe und 20 cm Tiefe) oder Gegenstände, die die Durchführung der Sportveranstaltung gefährden, die persönliche Sicherheit und das Eigentum anderer beeinträchtigen, Spieler, Offizielle oder das Vergnügen anderer Zuschauer stören, für Gewalttaten verwendet werden können oder deren Besitz gesetzlich verboten bzw. deren Mitnahme vom Veranstalter untersagt wurde;
  • Schriftzüge, Fahnen oder gesetzlich verbotene totalitäre Symbole, die zu Hass gegen andere aufstacheln, politischen Inhalts sind, Anstoß erregen oder Spieler, Schiedsrichter, Vereinsmitarbeiter und andere Teilnehmer verhöhnen, beschimpfen oder beleidigen; ebenso darf keine entsprechende Kleidung getragen werden;
  • Gegenstände zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters vor;
  • Trillerpfeifen und alle Instrumente, die Pfeifsignale imitieren können. Das Mitführen solcher Gegenstände ins Stadion ist untersagt;
  • Videokameras und Geräte zur audiovisuellen Aufzeichnung, mit Ausnahme von Smartphones mit Videofunktion;
  • Geräte, die unabhängig von ihrer Leistung geeignet sind, Laserlicht jeglicher Farbe auszustrahlen.
  • Das im Auftrag der veranstaltenden Sportorganisation handelnde Sicherheitspersonal kann Personen den Zutritt verweigern, die Kleidung mit Schriftzügen tragen, die zu Hass aufstacheln, politischen oder anstößigen Inhalts sind, oder verbotene totalitäre Symbole, beanstandenswerte Texte, Grafiken oder Zeichen aufweisen. Sollte dennoch jemand in solcher Kleidung auf das Gelände gelangen, fordert der Sicherheitsdienst die Person auf, das störende Verhalten einzustellen; wird dem nicht Folge geleistet, wird die Person von der Veranstaltung verwiesen.
  • Beim Einlass kann der Ordner die Identität des Ticket- oder Dauerkarteninhabers überprüfen und die personenbezogenen Daten des Lichtbildausweises mit den auf dem Ticket, der Dauerkarte oder der Clubkarte hinterlegten Daten abgleichen – auf Verlangen der Polizei ist der Abgleich verpflichtend durchzuführen.

Stimmen beim Einlass die Daten des Ticket- oder Dauerkarteninhabers nicht mit den Daten auf der Clubkarte, dem Ticket oder der Dauerkarte überein, kann der Zutritt verweigert werden.

Der Teilnehmer darf ausschließlich:

  • durch das auf dem Ticket, der Dauerkarte oder der Einladung angegebene oder vom Ordner zugewiesene bzw. vom Steward empfohlene Einlasstor die Sportstätte betreten;
  • über den festgelegten Weg zu seinem Sektor oder Arbeitsplatz gelangen;
  • den auf seiner Eintrittskarte/Dauerkarte/Einladung ausgewiesenen Sitzplatz einnehmen sowie die entsprechenden Einrichtungen und Versorgungsstellen nutzen;
  • sich nur in dem auf dem Ticket, der Dauerkarte oder dem Zutrittsausweis ausgewiesenen Sektor oder Bereich aufhalten.
  • Teilnehmer, die die Ordnung stören und sich nicht an die Stadionordnung halten, werden verwarnt. Kommt die Person der Aufforderung nicht nach, wird sie der Veranstaltung verwiesen; solche Personen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises gegenüber dem Veranstalter und erhalten keinerlei Entschädigung. Als störendes Verhalten gelten vulgäre, beleidigende, rassistische oder volksverhetzende Äußerungen, böswillige Belästigung anderer, unzüchtiges Verhalten, Spielstörungen sowie das Verhöhnen oder Beschimpfen von Spielern, Schiedsrichtern und sonstigen Beteiligten.
  • Das unbefugte Betreten von Sperrbereichen und des Spielfelds ist während der gesamten Veranstaltung strengstens verboten. Gegen unbefugt in gesperrte Bereiche eindringende Personen wird wegen Hausfriedensbruchs und Besitzstörung Anzeige erstattet.
  •  Der Teilnehmer:
  • ist verpflichtet, die Bestimmungen der Stadionordnung, die Vorschriften des Veranstalters sowie die Anweisungen des Veranstalters, der Polizei und der Ordner sowie die Bitten der Stewards zu befolgen;
  • darf die Sportstätte – sofern vom Veranstalter, Sicherheitsdienst oder der Polizei nichts anderes angeordnet wird – nur über den Einlassbereich verlassen;
  • darf personalisierte Tickets, Dauerkarten, Zutrittsausweise oder Clubkarten nicht auf Dritte übertragen;
  • darf nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes nicht zurückkehren – Tickets, Dauerkarten oder sonstige Zutrittsausweise berechtigen nur zum einmaligen Eintritt;
  • darf nicht auf Zäune, Absperrungen oder Geländer klettern, nicht auf Sitzen oder auf der Trennmauer zwischen Tribüne und Spielfeld stehen;
  • hat die Veranstaltung auf Aufforderung des Veranstalters, dessen Vertreters oder des Ordnungsdienstes unverzüglich zu verlassen.
  • Während der Sportveranstaltung überprüfen Ordner und Stewards kontinuierlich die Einhaltung der Stadionordnung.
  1. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schadensfälle oder Unfälle, die ein Teilnehmer durch sein ordnungswidriges Verhalten sich selbst oder anderen zufügt.  Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die ein Besucher durch einen anderen Besucher erleidet.
  1. Die Bozsik Aréna ist ein Privatgelände; der Veranstalter behält sich daher das Recht vor, bestimmten Personen nach eigenem Ermessen den Zutritt zu verweigern oder sie jederzeit des Geländes zu verweisen.
  2. Gegen Personen, die die Bozsik Aréna beschädigen oder dort Gegenstände entwenden, erstattet der Veranstalter – unabhängig von der Schadenshöhe – Strafanzeige bei der Polizei.
  3. Bei Sachbeschädigung, unhygienischem Verhalten oder der Belästigung anderer Besucher kann der Veranstalter den Besucher des Geländes der Arena verweisen und ihn zum Ersatz des Schadens verpflichten. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln (Medikamente, Drogen usw.) stehen, dürfen das Arenagelände nicht betreten und sich dort nicht aufhalten.

Verbotene Gegenstände, Gepäckaufbewahrung

  • Der Veranstalter sorgt für die dokumentierte Abgabe, sichere Aufbewahrung und Rückgabe an den Berechtigten bei Verlassen des Stadions von Gegenständen, die gemäß der Stadionordnung nicht mitgeführt werden dürfen, sich aber im rechtmäßigen Besitz befinden, dem Fairplay-Gedanken nicht widersprechen und den festgelegten Größenbeschränkungen unterliegen. Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden und werden nicht zur Aufbewahrung angenommen.
  • Das Mitführen von Stich- oder Schnittwaffen jeder Art und Größe auf das Stadiongelände ist strengstens untersagt, einschließlich Taschenmessern und Multifunktionswerkzeugen mit einer Klingenlänge unter 80 mm.
  • Das Mitführen von Waffen ins Stadion ist verboten; dies gilt auch für Angehörige von Sicherheitsbehörden, die nicht im offiziellen Dienst anwesend sind. Da der Veranstalter keine Verwahrung von Waffen gewährleisten kann, können diese nicht an der Aufbewahrungsstelle abgegeben werden. Als Waffen gelten: Böller/Knallkörper, Sprengstoffe aller Art, Schusswaffen, Betäubungs- und Elektroschockpistolen, Handschellen, Schlagringe, Stöcke, Schlagstöcke, Selbstverteidigungswaffen, Reizgassprays, Messer und Klingen.
  • Das Mitführen professioneller Kameras mit einem Objektivdurchmesser von über 8,75 cm, Teleobjektiven, Stativen oder Blitzgeräten sowie von Ferngläsern ist untersagt, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Veranstalters vor. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in der Ordnung genannte Gegenstände vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  • Das Einbringen von Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit gefährden und/oder die Unterhaltung und das Wohlbefinden anderer Besucher beeinträchtigen, ist in der Bozsik Aréna verboten.
  • Hunde sowie sonstige Heim- und Haustiere dürfen nicht in die Arena mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde, Assistenzhunde sowie behördliche Diensthunde.

Regelungen für mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Behinderungen

  • Ausschließlich zur Unterstützung von Zuschauern mit Behinderungen dürfen Assistenzhunde zur Veranstaltung mitgebracht werden.
  • Teilnehmer mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen gelangen über eigens dafür vorgesehene Eingänge und barrierefreie Wege zu den entsprechenden Plätzen, sofern sie im Besitz gültiger Tickets für diese Bereiche sind. Begleitpersonen müssen ebenfalls über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Um Missbrauch vorzubeugen, hat der Teilnehmer auf Verlangen des Veranstalters den Nachweis über die Berechtigung vorzulegen.    

Foto- und Videoaufnahmen, gewerbliche Tätigkeit, Übertragungsrechte

  • Dem Teilnehmer ist es:
  • untersagt, während der Veranstaltung Fotos zu kommerziellen oder Werbezwecken aufzunehmen;
  • nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des ausrichtenden Sportverbands oder auf vertraglicher Grundlage gestattet, Informationen über das Sportereignis, dessen Spielstand und einzelne Spielszenen an Online-Blogs, Foren, Facebook-Gruppen oder Livestream-Websites zu übermitteln, insbesondere Informationen an Sportwettenanbieter, Online-Glücksspielunternehmen und Sportdatendienstleister sowie deren Subunternehmer, sowie Aufnahmen, die die Verwertungsrechte der Veranstaltung betreffen. Kann der Teilnehmer die schriftliche Erlaubnis vor Ort nicht vorweisen, kann er nach Verwarnung verwiesen werden.
  • Teilnehmer dürfen kommerzielle Aktivitäten jeglicher Art ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters durchführen. Kann der Teilnehmer die schriftliche Erlaubnis vor Ort nicht vorweisen, kann er nach Verwarnung verwiesen werden.
  • Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass während der Sportveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von ihm angefertigt werden können (der Veranstalter, Vertragspartner sowie akkreditierte Fotografen dürfen diese Aufnahmen für eigene Zwecke nutzen und veröffentlichen).
  • Werden auf dem Arenagelände mit Zustimmung des Veranstalters von Dritten Aufnahmen (Film-, Foto-, Tonaufnahmen etc.) erstellt und sind darauf Besucher zu sehen, können Besucher bezüglich ihres Erscheinens in Werbematerialien und sonstigen Medien keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder Dritten geltend machen. Bei solchen Werbeproduktionen werden Besucher beim Betreten der Arena informiert; mit dem Betreten akzeptiert der Besucher, dass Aufnahmen zu den genannten Zwecken von ihm erstellt werden können.

Transparente und Banner

  • Über persönliche Gegenstände hinaus und unter Einhaltung der Stadionordnung dürfen Teilnehmer ausschließlich offizielle Vereinsflaggen und -symbole der beteiligten Mannschaften einbringen: in den Heimsektor nur Flaggen des Heimvereins, in den Gästesektor nur Flaggen der Gastmannschaft. Auf Nationalflaggen dürfen nur offizielle Städtenamen des jeweiligen Landes abgebildet sein. Das Einbringen sonstiger Transparente bedarf der Genehmigung des Sicherheitsdienstes, Choreografien bedürfen der vorherigen Genehmigung des Veranstalters.

Verhalten bei der Sportveranstaltung

  •  Die Bestimmungen dieser Stadionordnung gelten für das gesamte Areal der Bozsik Aréna und sind strikt einzuhalten. Zum Areal der Arena gehört auch das unmittelbare Stadionumfeld bis zur Gehweglinie parallel zur Puskás Ferenc utca, bis zur Linie der Blumencontainer am Temető köz, bis zum Zaun, der sich vom Temető köz bis zum Bahnübergang erstreckt, sowie bis zum Eingangstor der Fußgängerüberführung für Gästefans. In diesem definierten Bereich stellt der Veranstalter die öffentlich zugänglichen Flächen für den Allgemeinverkehr bereit, ist jedoch berechtigt, das gesamte Areal als Privatgrundstück zu behandeln und die Einhaltung der Stadionordnung einzufordern (mit Ausnahme von Bestimmungen, die ausschließlich innerhalb des Stadiongebäudes anwendbar sind), insbesondere Verhaltensregeln durchzusetzen, zum Schutz und Erhalt des Geländes und der darauf befindlichen Sachwerte Maßnahmen zu ergreifen sowie zur Objektsicherheit unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Kameraaufnahmen zu erstellen, zu verarbeiten und zu speichern.
  • Die Regeln für die öffentlich zugänglichen Bereiche sind für alle Personen verbindlich, die das Gelände betreten, unabhängig davon, ob sie zum Eintritt in das Stadion berechtigt sind oder nicht.
  • Teilnehmer dürfen:
  • keine Handlungen vornehmen, die die Ordnung der Sportveranstaltung stören, vereiteln oder die persönliche Sicherheit und das Eigentum der anwesenden Personen gefährden;
  • ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters keine Gegenstände auf das Spielfeld, in Sperrbereiche oder auf Personen werfen;
  • das Spielfeld und sonstige für Zuschauer gesperrte Bereiche nicht ohne Erlaubnis betreten und dies auch nicht versuchen;
  • keine pyrotechnischen Gegenstände verwenden und kein Feuer entfachen;
  • nicht auf Fluchtwegen (z. B. Stadiontreppen) stehen bleiben, Fluchtwege, Gänge, Eingänge und Notausgänge nicht blockieren; diese sind stets freizuhalten, und der Fahrzeug- sowie Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden;
  • kein Verhalten an den Tag legen, das rassistisch, volksverhetzend, anstößig ist oder als ideologische, religiöse oder politische Kundgebung gewertet werden kann, und keine Schriftzüge oder Symbole mit entsprechendem Inhalt zeigen;
  • Transparente oder Fahnen an Zäunen, Geländern oder Pfosten nur mit Genehmigung des Veranstalters und des Ordnungsdienstes anbringen;
  • die Sicht anderer Zuschauer nicht beeinträchtigen;
  • nicht auf Zäune und sonstige bauliche Anlagen klettern;
  • nicht auf die Sitze steigen;
  • ihr Gesicht nicht vermummen;
  • keinen Müll hinterlassen und müssen die Rauchvorschriften einhalten;
  • im Stadioninnenbereich nicht rauchen; das Rauchen ist im Stadion strengstens verboten.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, Teilnehmer, die die Durchführung der Sportveranstaltung oder die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden oder rassistisches, volksverhetzendes, politisches, einschüchterndes oder anstößiges Verhalten zeigen, das nicht mit sportlicher Unterstützung vereinbar ist, zur Unterlassung aufzufordern; nach erfolgter Aufforderung kann der Teilnehmer des Stadions verwiesen werden.
  • Erfüllt ein Teilnehmer oder Einlassbegehrender während der Sportveranstaltung die Voraussetzungen der Stadionordnung nicht oder stellt er das untersagte Verhalten trotz Verwarnung des Ordnungsdienstes nicht ein, ist ihm der Zutritt zu verweigern bzw. er ist von der Veranstaltung zu verweisen. Der Ordner fordert die zu verweisende Person auf, ihre Identität nachzuweisen. Kommt die Person dem nicht nach, verständigt der Ordner unverzüglich die Polizei zur Feststellung der Personalien, sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Bis zum Eintreffen der Polizei, längstens jedoch bis zum Ablauf der dritten Stunde nach Benachrichtigung, darf der Ordner die Person festhalten, sofern dies im Erfassungsbereich einer Überwachungskamera geschieht.
  • Wer gegen rechtmäßige Maßnahmen von Polizei oder Ordnern zur Aufrechterhaltung der Ordnung gewaltsam oder unter Androhung von Gewalt Widerstand leistet, unbefugt in gesperrte Bereiche eindringt oder dies versucht, oder Gegenstände dorthin wirft, die die Veranstaltung oder die körperliche Unversehrtheit gefährden, begeht eine Straftat.
  • Die Nutzung der Parkplätze der Bozsik Aréna ist ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Veranstalters gestattet. Bei unberechtigter Parkplatznutzung oder Verstößen gegen die Parkvorschriften und Anweisungen des Personals ist der Veranstalter berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Auf dem gesamten Gelände der Bozsik Aréna gelten für den Fahrverkehr und das Parken die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (KRESZ).
  • Vom Veranstalter abgesperrte Parkplätze sind ausschließlich berechtigten Fahrzeugen vorbehalten.
  • Für Schäden, die aus der Verletzung von Sicherheitsvorschriften resultieren, haftet der Zuschauer; bei mehreren Verursachern haften die beteiligten Zuschauer gesamtschuldnerisch. Die Schadensersatzpflicht berührt die ordnungs- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht. Der Verursacher ist verpflichtet, der Sportorganisation alle durch die Schadensverursachung entstandenen Kosten zu erstatten.
  • Teilnehmer, die ein Event in der Bozsik Aréna besuchen, sind ab dem Betreten verpflichtet, die jeweils geltenden Hygienevorschriften sowie die Vorgaben des Ungarischen Fußballverbandes (MLSZ) für die Veranstaltung einzuhalten. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen obliegt dem Veranstalter, der diesbezüglich in gleicher Weise wie bei den übrigen Verhaltensregeln verfährt.  
  • Bemerkt ein Veranstaltungsteilnehmer Beschädigungen an der Bozsik Aréna oder einen Unfall, ist er verpflichtet, unverzüglich Vertreter des Veranstalters oder die Polizei zu verständigen.
  • In Notfällen oder bei behördlichen Einsätzen hat jeder Teilnehmer den Anweisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen oder Behörden (Polizei, Katastrophenschutz, Rettungsdienst) Folge zu leisten. Für Schäden, die aus einer verweigerten Mitwirkung entstehen, haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter auf Schadensersatz.

Durchsuchung, Verweisung, Ausschluss von der Veranstaltung

  • Zur Durchsuchung der Kleidung und mitgeführter Taschen der Teilnehmer, zur Feststellung der Identität, zum Festhalten und zur Verweisung von der Veranstaltung sind die eingesetzten Polizeikräfte und Ordner befugt;

Zur Gewährleistung einer sicheren Abreise kann die Polizei Zuschauer so lange in der Sportstätte zurückhalten, bis rivalisierende Fangruppen das Stadion, den Polizeieinsatzbereich oder die Fanbegleitrouten verlassen haben. Ist keine Polizei vor Ort, kann der Veranstalter eigenständig über eine solche Rückhaltung entscheiden.

Videoüberwachung

  • Der Veranstalter – bzw. bei Einsatz von Sicherheitsdiensten der Sicherheitsdienst – und der Vertreter der Gastmannschaft sind bei Wettbewerben, die nicht unter die Regierungsverordnung über die Sicherheit von Sportveranstaltungen fallen, sowie bei Spielen mit normalem und erhöhtem Sicherheitsrisiko berechtigt, und bei Fußballspielen mit erhöhtem sowie hohem Sicherheitsrisiko verpflichtet, Teilnehmer am Veranstaltungsort, auf den von wartenden Fans genutzten öffentlichen Flächen und den ausgewiesenen Parkplätzen mit Kameras zu überwachen und aufzuzeichnen, die an von der Polizei festgelegten Orten und in vorgegebener Anzahl angebracht sind oder als Bodycams getragen werden und Aufnahmen liefern, die eine individuelle Identifizierung ermöglichen.
  • Die Überwachung der Arena sowie die Beobachtung der Einlass- und sicherheitsrelevanten Bereiche erfolgt über ein permanent betriebenes Kamerasystem. Mit dem Betreten der Arena erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass während ihres Besuchs Aufnahmen von ihnen gemacht werden können. Der Veranstalter speichert die Aufnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und seiner Videoüberwachungsordnung und löscht sie nach Ablauf der dort definierten Fristen unwiderruflich. Eine Herausgabe von Aufnahmen erfolgt zum Schutz personenbezogener Daten ausschließlich an zuständige Behörden sowie an die auf der Aufnahme abgebildete betroffene Person. Hinweise zur Videoüberwachung finden sich unter: https://honvedfc.hu/tartalom/adatvédelmitajekoztato.

Haftpflichtversicherung

  • Der Veranstalter hat für die Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei entsprechenden Veranstaltungen wird das Bestehen des Versicherungsschutzes auch auf den Tickets und Dauerkarten vermerkt. Anspruch auf Versicherungsleistungen haben nur Personen, die sich rechtmäßig auf der Veranstaltung aufhalten. Da die beim Einlass erfassten personenbezogenen Daten nach dem Einlass bzw. bei Zutrittsverweigerung unverzüglich gelöscht werden müssen, kann der Versicherungsanspruch (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen) nur Personen gewährt werden, die ihren Anspruch bis spätestens 12:00 Uhr des dritten Werktags nach Ablauf der Gültigkeit des Zutrittsausweises (Spielende) schriftlich unter Angabe der Ticket-, Dauerkarten- oder Ausweisnummer einreichen. Wir empfehlen daher dringend, Verletzungen oder Schadensfälle noch während des Spiels dem Ordnungsdienst zu melden.

Ausfall der Sportveranstaltung oder Ausschluss von Zuschauern

  • Wird die Sportveranstaltung abgesagt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder mit beschränkter Zuschauerzahl ausgetragen, erfolgt keine automatische Rückerstattung des Gegenwerts der Dauerkarte oder gekauften Eintrittskarte. Wird die Sportveranstaltung abgebrochen, behalten die Eintrittskarte und – sofern ausgegeben – die Dauerkarte für das Wiederholungsspiel ihre Gültigkeit.

Dieses Merkblatt beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Regelungen zur Sportveranstaltung und für die Teilnehmer finden sich im Sportgesetz, in unseren Vereinsordnungen auf www.honvedfc.hu, auf meccsjegy.mlsz.hu sowie in den Datenschutzhinweisen unter https://honvedfc.hu/tartalom/adatkezelesi-szabalyzat.

Für in dieser Stadionordnung nicht oder nicht detailliert geregelte Fragen gelten die Vorschriften des Sportgesetzes, des MLSZ, der FIFA und der UEFA sowie sonstige Vereinsordnungen des Clubs.

Gültig: ab Veröffentlichung auf den digitalen Plattformen bzw. mit Aushang an der Sportstätte.

Diese Stadionordnung ist abrufbar unter: https://honvedfc.hu/tartalom/palyarendszabalyok.

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